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Energieberatung

Generell hat die Energieberatung das Ziel, fachspezifische Vorschläge zu erhalten,

wie man Energie sparen und Energiekosten senken kann.

 

Dafür finden Sie bei uns die passenden klassischen Elemente:

EnerCheck

Die praxisnahe Impulsberatung Energieeffizienz bei Ihnen vor Ort

Baubegleitung

Fachliche Begleitung geförderter Maßnahmen von Antrag bis Auszahlung

Energieausweise

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Nachweise

Erstellung von Nachweisen für Förderungen und Gebäude

Sanierungsfahrplan

individueller Fahrplan zur energetischen Optimierung Ihrer Immobilie

Energieaudit

Energieaudit- und Energiemanagementsystem-Beratung

EnerCheck


Der EnerCheck hilft Ihnen dabei, Ihre aktuellen Fragen oder Ideen zum Thema Energieeffizienz und Energiewende zu beantworten. Und zwar innerhalb eines offenen Gesprächs bei Ihnen vor Ort, individuell, praxisnah und lösungsorientiert.

Draußen treffen
städtische Architektur

Energieausweise

Sie benötigen einen Energieausweis im Rahmen eines Immobilienverkaufs, der Vermietung oder aus sonstigen Gründen?

Bei uns erhalten Sie sowohl rechtssichere Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise zu fixen Konditionen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Energieausweise für Wohngebäude
  • Definition:
    Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (z. B. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser).
     

  • Arten des Energieausweises:

    • Bedarfsausweis:

      • Pflicht für Neubauten und Gebäude mit umfassenden Sanierungen.

      • Basierend auf den technischen Eigenschaften des Gebäudes (z. B. Dämmung, Fenster, Heizungsanlage).

      • Zeigt den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten.

    • Verbrauchsausweis:

      • Zulässig, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten hat oder
        die Wärmeschutzverordnung von 1978 erfüllt.

      • Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes (mindestens drei Jahre Energieverbrauchsdaten erforderlich).

Energieausweise für Nichtwohngebäude
 
  • Definition:
    Gebäude mit überwiegender Nutzung für andere Zwecke als Wohnen (z. B. Büros, Schulen, Krankenhäuser, Einkaufszentren).
     

  • Arten des Energieausweises:

    • Bedarfsausweis:

      • Häufig erforderlich, insbesondere bei Neubauten oder komplexen technischen Systemen.

      • Berücksichtigt zusätzliche Faktoren wie Beleuchtung, Lüftung und Kühlung.

      • Liefert eine detaillierte Berechnung des Energiebedarfs auf Basis der technischen Gebäudeeigenschaften.

    • Verbrauchsausweis:

      • Möglich, wenn ausreichend Verbrauchsdaten (mindestens drei Jahre) vorliegen.

      • Zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Kühlung.

      • Weniger detailliert, da das Nutzerverhalten stärker in die Ergebnisse einfließt.

Allgemeines:
 
  • Gültigkeit:
    Beide Ausweisarten sind 10 Jahre gültig, sofern keine grundlegenden Änderungen am Gebäude vorgenommen werden.
     

  • Aussagen der Ausweise:

    • Wohngebäude: Energieeffizienzklasse (A+ bis H) und Empfehlungen für Sanierungen.

    • Nichtwohngebäude: Detaillierte Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Nutzung, aber keine Effizienzklasse.

Individueller Sanierungsfahrplan

 

In der klassischen Gebäudeenergieberatung wird Ihr Wohngebäude (WG) oder Nichtwohngebäude (NWG) über einen standardisierten Prozess bauphysikalisch betrachtet. Ein strukturierter Ablaufplan zeigt individuelle Umsetzungsmaßnahmen für die energetische Optimierung Ihres Gebäudes auf.

Die Energieberatung Wohngebäude oder Nichtwohngebäude wird aktuell bis zu bestimmten Förderhöchstgrenzen gefördert.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – Eine Übersicht für Wohn- und Nichtwohngebäude


Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Eigentümern eine Analyse des Gebäudezustands und Empfehlungen zur energetischen Modernisierung für Wohn- und Nichtwohngebäude.
 

Inhalte des iSFP:

  1. Analyse des Gebäudes:

    • Erfassung des aktuellen energetischen Zustands, wie Wärmedämmung, Heiztechnik und Fenster.

    • Für Nichtwohngebäude zusätzlich Bewertung von Lüftung, Beleuchtung und Kühlung.
       

  2. Maßnahmenempfehlungen:

    • Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensterwechsel).

    • Darstellung von Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen in sinnvoller Reihenfolge.

    • Detaillierte Darstellung von Kosten, möglichen Energieeinsparungen und verfügbaren Fördermitteln.
       

  3. Individuelle Anpassung:

    • Empfehlungen abgestimmt auf die Nutzung des Gebäudes (z. B. Wohnzwecke, Büro, Gewerbe, Schule).
       

  4. Wirtschaftlichkeitsanalyse:

    • Übersicht über geschätzte Investitionskosten, Amortisationszeiten und langfristige Einsparungen.

Ablauf einer iSFP-Energieberatung:

  1. Erstgespräch:

    • Besprechung der Ziele, Wünsche und Rahmenbedingungen mit dem Eigentümer.

  2. Vor-Ort-Begehung:

    • Erfassung der Gebäudedaten und technischer Systeme.

  3. Auswertung und Konzept:

    • Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans mit schrittweisen Maßnahmenempfehlungen.

  4. Abschlussgespräch:

    • Präsentation des iSFP (auch telefonisch/online), Besprechung der Ergebnisse und Klärung von Fragen.

Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

  • Wohngebäude:

    • Bis zu 50 % Förderung, max. 650 € (1-2 Wohneinheiten), max. 850 € (ab 3 Wohneinheiten).

    • GdWE / WEG-Bonus: Extra 250 € bei Erklärung des iSFP in Eigentümerversammlung.
       

  • Nichtwohngebäude:

    • Bis zu 50 % Förderung, max. 4.000 €.

  • Hinweis: Die Erstellung eines geförderten Sanierungsfahrplans ist nur durch registrierte Energieeffizienz-Experten möglich!

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